AGB
§ 1. Geltungsbereich
(1) Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ab Kontaktaufnahme zwischen F2B und dem Kunden. Zum Geltungsbereich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gehören insbesondere Verträge zwischen F2B und den Kunden, welche das entgeltliche Erbringen von Finanzdienstleistungen, einschließlich der bloßen Analyse des Kundenvermögens zum Inhalt haben.
(2) Der Kunde erklärt seine Zustimmung, dass die Allgemeinen Auftragsbedingungen auch allen weiteren Verträgen zu Grunde gelegt werden, sofern nicht Abweichendes vereinbart wird.
(3) Bei Verträgen zwischen F2B und den Kunden, die dem Konsumentenschutzgesetz unterliegen, gelten die Allgemeinen Auftragsbedingungen insoweit, als sie den Bestimmungen des Konsumentenschutzgesetzes nicht entgegenstehen.
§ 2. Aufklärungs- und Mitwirkungspflicht des Kunden
(1) F2B benötigt für die sorgfältige und gewissenhafte Erbringung seiner Dienstleistungen alle sachbezogenen Informationen und Unterlagen, über die der Kunde verfügt, um eine fundierte Beurteilung der individuellen Rahmenbedingungen vorzunehmen und eine Empfehlung für das weitere Vorgehen abgeben zu können.
(2) Der Kunde ist verpflichtet, F2B alle für die Ausführung der Dienstleistungen erforderlichen Unterlagen rechtzeitig, vollständig und ohne besondere Aufforderung vorzulegen und F2B von allen Umständen, die für die Erbringung der Dienstleistungen von Relevanz sein können, in Kenntnis zu setzen.
(3) Die nach gründlichem Nachfragen vom Kunden erhaltenen Informationen und Unterlagen kann F2B ungeprüft zur Grundlage der weiteren Erbringung seiner Dienstleistungen gegenüber dem Kunden machen.
§ 3. Vergütung
(1) Sämtliche von F2B erbrachten Leistungen (insbesondere Aktenstudium, Vorbereitung und Durchführung von Besprechungen, Ausarbeitungen von Beratungskonzepten, Besprechungen mit Banken, Fahrzeit, etc.) werden nach Zeitaufwand auf Grundlage eines Stundensatzes von EUR 150,- zzgl. 20% USt verrechnet, wobei als kleinste Verrechnungseinheit eine ½ Stunde vereinbart wird.
(2) Fahrtkosten und Tagesdiäten werden entsprechend den steuerlichen anrechenbaren Sätzen weiterverrechnet.
(3) Sämtliche Nebenkosten insbesondere für Telefonate und Kopien werden pauschal mit 10% des Honorars gemäß Abs 1 in Rechnung gestellt.
(4) Das Honorar des Kunden ist sofort nach Rechnungslegung zur Zahlung fällig. Bei Aufträgen, die sich über einen Zeitraum von mehr als vier Wochen erstrecken, ist F2B berechtigt, das Honorar monatlich in Rechnung zu stellen. Im Fall des Zahlungsverzugs werden Verzugszinsen in Höhe von 10,0% p.a. verrechnet. Ferner verpflichtet sich der Kunde, im Fall des Zahlungsverzugs die mit der Einschaltung eines Rechtsanwalts bzw. Inkassobüros verbundenen Inkassokosten zu bezahlen.
§ 4. Laufende Betreuung
(1) Wird eine ausdrückliche Vereinbarung zur laufenden Beratung abgeschlossen, gilt diese Vereinbarung zwischen F2B und dem Kunden auf unbestimmte Zeit und kann von jeder Vertragspartei unter Einhaltung einer vierwöchigen Kündigungsfrist jeweils zum Ende eines Kalenderquartals aufgekündigt werden. Die Kündigung bedarf der Schriftform
(2) Die Kündigung aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung wird durch Abs 1 nicht berührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn
(a) über das Vermögen eines Vertragspartners ein Insolvenzverfahren eröffnet wird, oder der Antrag auf Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen wird oder die Voraussetzung für die Eröffnung eines solchen Verfahrens oder die Abweisung eines solchen Antrags vorliegt und der Vertragspartner seine Zahlung einstellt.
(b) der Kunde mit der Zahlung aufgrund dieses Vertrags auch nach schriftlicher Mahnung und Nachfirstsetzung von zumindest einer Woche gegenüber dem ursprünglichen Zahlungstermin um mehr als vier Woche in Verzug ist.
(c) sonstige wesentliche Vertragsverletzungen.
§ 5. Mitteilung an den Kunden
(1) Die Erteilung von Vermittlungsaufträgen hat schriftlich nach vorheriger Beratung durch F2B zu erfolgen. Das Erteilen von Aufträgen mittels Telefon, Telefax oder E-Mail ist nur dann gültig, wenn der Kunde sein Einverständnis damit ausdrücklich und schriftlich erklärt. E-Mails gelten als schriftliche Erklärung.
(2) F2B ist verpflichtet, Vermittlungsaufträge des Kunden unverzüglich, spätestens jedoch an der Entgegennahme des Vermittlungsauftrags folgenden Bankarbeitstag in Österreich durchzuführen, sofern er ohne Verschulden zur Ansicht gelangt, dass diese vom Kunden stammen. Die Verpflichtung zum unverzüglichen Durchführen des Auftrags bestehen dann nicht, wenn F2B aufgrund höherer Gewalt, am Durchführen gehindert ist oder das Konto des Kunden nicht ausreichend gedeckt ist. Ist das Durchführen eines Vermittlungsauftrags nicht möglich, hat F2B den Kunden hiervon ehestmöglich zu informieren.
(3) F2B ist verpflichtet, den Kunden über die Ergebnisse seiner Tätigkeit laufend – je nach Schlage – einen Bericht zu erstatten und dem Kunden alle relevanten Urkunden zu übermitteln.
(4) Als Zustelladresse gilt, die der F2B zuletzt bekannt gegebenen Adresse.
(5) Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die Übermittlung von E-Mails unter Umständen dazu führen kann, dass Daten verloren gehen, verfälscht oder bekannt werden. Für diese Folgen übernimmt F2B eine Haftung nur dann, wenn F2B dies verschuldet hat. E-Mails gelten erst nach ausdrücklicher Bestätigung des Einlangens bei F2B als zugestellt.
§ 6. Urheberechte
Der Kunde anerkennt, dass jedes Von F2B erstellte Konzept ein urheberrechtlich geschütztes Werk ist. Sämtliche Vervielfältigungen, Verbreitungen, Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der schriftlichen Zustimmung von F2B.
§ 7. Offenlegung von Unterlagen, Haftung
(1) Der Kunde verpflichtet sich, alle notwendigen Informationen und Unterlagen, die für eine korrekte Erfüllung des Auftrags durch F2B erforderlich sind, wahrheitsgemäß, vollständig und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen, damit eine ordnungsgemäße Bearbeitung durch F2B möglich ist.
(2) F2B ist verpflichtet, auf Grundlage der ihm übermittelten Informationen mit der erforderlichen Sachkenntnis, Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit im Interesse des Kunden die entsprechenden Schlussfolgerungen zu treffen und das Konzept zu erstellen. F2B trifft keine Haftung, wenn vom Kunden Informationen oder Auskünfte nicht erteilt werden, die für das Beratungskonzept maßgeblich sind.
(3) F2B haftet für allfällige Schäden des Kunden nur im Fall des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit. Ausgeschlossen ist die Haftung für entgangene Gewinne. Für Konsumenten iSd KSchG gilt diese Bestimmung nur dann, wenn diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterschrieben wurden.
(4) Für Schadenersatzansprüche gilt ferner eine Haftungsbeschränkung in Höhe der Vergütung, die F2B in den vergangenen sechs Monaten vor Eintritt des Schadensfalls vom Kunden ausgezahlt wurden; die Haftung ist jedenfalls mit der Höchstsumme von EUR 10.000,- begrenzt. Sofern der Kunde kein Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes ist, müssen Schadensersatzansprüche gegen F2B innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens geltend gemacht werden.
(5) Aufgrund des anwachsenden Umfangs der Fachliteratur, gehört es nicht zum Inhalt der Dienstleistungen, aktive Nachforschungen in der Fachliteratur anzustellen, es sei denn, dass dies vom Kunden ausdrücklich erwünscht ist.
(6) F2B ist nicht verpflichtet, zur Überprüfung der Richtigkeit und Vollständigkeit des Projektes ein eigenes Gutachten in Auftrag zu geben, sondern verwendet den von einem Wirtschaftsprüfer oder einem Kreditinstitut nach dem Kapitalmarktgesetz oder dem Investmentfondsgesetz auf Vollständigkeit und Richtigkeit geprüften Prospekt und haftet daher unbeschadet der Bestimmung des §10 Abs 1 Z 3 KMG nicht für die Richtigkeit und Vollständigkeit des geprüften Prospekts.
(7) F2B ist kein Steuerberater und ist daher nicht verpflichtet zu überprüfen, ob die empfohlene Beratungsleistung auch die für den Kunden steuerlich Günstigste ist. Dem Kunden wird empfohlen, sich über die steuerlichen Folgen seiner Transaktionen selbst mit seinem Steuerberater in Verbindung zu setzen.
§ 8. Vertraulichkeit, Datenschutz
(1) F2B ist verpflichtet, vertrauliche Informationen, die ihm aufgrund der Geschäftsbeziehung zum Kunden bekannt werden, vertraulich zu behandeln und Dritten gegenüber geheim zu halten. F2B ist verpflichtet, diese Pflicht auch ihren Mitarbeitern zu überbinden. Jede Weitergabe von Daten unterliegt den Bestimmungen des Datenschutzgesetzes.
(2) Der Kunde ist entsprechend den einschlägigen Bestimmungen des Datenschutzgesetzes mit einer automationsunterstützten Verwendung seiner Daten einverstanden.
​
§ 9. Vollmachtserteilung
(1) durch diese Allgemeinen Auftragsbedingungen bevollmächtigt der Kunde F2B alle Unterlagen, die mit der Erfüllung dieses Auftrags im Zusammenhang stehen, einzusehen und Kopien hiervon zu erstellen.
(2) Sofern dies im Einzelfall notwenig ist, wird der Kunde F2B ferner bevollmächtigen, in seinem Namen Auskünfte über Konto- und Depotbestände sowie Kreditkonten bei Banken abzufragen und diese Institute gegenüber F2B vom Daten- und Bankgeheimnis entbinden.
§ 10. Rücktrittrechte des Kunden
(1) Gemäß §3 KSchG ist der Kunde berechtigt, die Abgabe seiner Vertragserklärung außerhalb der Geschäftsräume des Auftragsnehmers oder eines Standes auf einer Messe von seinem Vertragsantrag oder vom Vertrag zurückzutreten. Dieser Rücktritt kann bis zum Zustandekommen des Vertrages oder danach binnen einer Woche erklärt werden. Die Frist beginnt mit der Ausfolgung dieser Vertragsurkunde, frühestens jedoch mit dem Zustandekommen dieses Vertrages zu laufen.
(2) Dieses Rücktrittsrecht steht dem Kunden gemäß §11 Abs 2 Wertpapieraufsichtsgesetz (WAG) bei Geschäften über Veranlagungen an in- und ausländische Kapitalanlagefonds auch dann zu, wenn der Kunde die geschäftliche Verbindung angebahnt oder zur Aufsuchung durch den Auftragnehmer oder zum Vertragsabschluss angefordert hat.
(3) Die Erklärung über den Rücktritt vom Vertrag ist schriftlich an den Auftragnehmer zu übermitteln. Der Rücktritt ist rechtzeitig, wenn er innerhalb der in Abs 1 genannten Frist abgesendet wird.
§ 11 Schlussbestimmungen
(1) Änderungen und Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für das Gebot der Schriftlichkeit selbst. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ungültig oder undurchsetzbar sein oder werden, wird dadurch der Restvertrag nicht berührt. In einem solchen Fall wird die ungültige oder undurchsetzbare Bestimmung durch eine solche ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der undurchsetzbaren oder ungültigen Bestimmung möglichst nahekommt.
(3) Die Verträge zwischen F2B und dem Kunden unterliegen österreichischem Recht. Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – ausschließlich das sachliche für 1010 Wien zuständige Gericht. F2B ist berechtigt, eine allfällige Klage vor jedem anderen zuständigen Gericht einzubringen.